Facility Management: Basiszinssatz bleibt unverändert
Der Basiszinssatz wurde von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar 2016 auf -0,83 Prozent festgelegt und bleibt somit unverändert.
Auf Grundlage des Basiszinssatzes werden unter anderem auch die Verzugszinsen berechnet. Diese liegen bei Geschäften zwischen Privatleuten laut § 288 Abs. 1 BGB bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Wer Gewerberaum vermietet, kann als Mindestverzugsschaden 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz fordern (§ 288 Abs. 2 BGB), wenn der Mietvertrag seit dem 29. Juli 2014 abgeschlossen wurde.
Bei gewerblichen Mietverträgen, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, liegen die Verzugszinsen für Mieten, die bis zum Juni 2016 anfallen bei 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank jährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli angepasst und liegt schon seit Anfang 2013 im negativen Bereich.
© PhotoDune.net / Voyagerix