31.10.2013 – Mieten & Vermieten: Tipp für Vermieter: Regenrinnen-Kontrolle im Herbst


Mit den letzten fallenden Herbstblättern sind auch Hauseigentümer wieder in der Pflicht, unter gewissen Umständen ihre Regenrinnen regelmäßig zu kontrollieren, um Folgeschäden durch verstopfte Rohre zu vermeiden. Dies teilt die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland aktuell mit. Zwar sind Vermieter und Eigentümer nicht generell verpflichtet, die Regenrinnen auf Verstopfungen durch Herbstlaub zu überprüfen, doch gibt es Ausnahmen: Befindet sich das Haus beispielsweise in der Nähe hoher Bäume, wodurch mit viel Laub auf dem Dach zu rechnen ist, müssen Vermieter regelmäßig die Funktionsfähigkeit der Dachwässerung sicher stellen. Diese Pflicht bezieht sich laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ 24 U 256/11)jedoch nur auf den Herbst, wenn mit einem hohen Laubaufkommen zu rechnen ist. Im Sommer kann beispielsweise nicht erwartet werden, dass Eigentümer derart intensive Kontrollen ausführen. Quelle: Haus & Grund Deutschland © fotolia.com / Tommy Windecker