30.12.2013 – Facility Management: Urteil: Straßenreinigung ist nicht allein Anlieger-Pflicht
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Grundstückseigentümer nicht allein für die Straßenreinigung aufkommen müssen, wenn diese im Interesse der Allgemeinheit liegt (AZ 5 A 1343/11, 5 A 1399/11 & 5 A 1402/11).
Im vorliegenden Fall hatten sich Anlieger gegen die Gebühren für die Straßenreinigung gewehrt, die durch die Stadt Frankfurt zwischen 2005 und 2009 erhoben worden sind. Sie argumentierten, dass die Kosten unverhältnismäßig hoch und rechnerisch nicht nachzuvollziehen seien. In erster Instanz hatte das zuständige Verwaltungsgericht bereits den Gebührensatz für rechtswidrig erklärt.
Nun bestätigte auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung. Zur Begründung: Wenn die Straßenreinigung nicht im besonderen Interesse der Grundstückseigentümer, sondern im Allgemeininteresse liegt, dürfen Anlieger nicht allein mit den Kosten belastet werden. © Fotolia.de / mrgarry