29.07.2013 – Mieten & Vermieten: Urteil: Efeuwuchs ist kein Grund zur Mietminderung


Das Amtsgericht Köpenick entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine mit Efeu bewachsene Hausfassade keinen Grund zur Mietminderung darstellt (AZ 12 C 384/12).

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin vor Gericht die Nachzahlung von Restmieten für ihre Wohnung verlangt. Die Mieterin hatte zuvor die Mietzahlungen gemindert, da die Hausfassade mit Efeu bewachsen war. Der Mieterin zufolge sei der Efeuwuchs die Ursache für Ungeziefer sowie Lärm- und Schmutzbelastung durch nistende Vögel.

Das Amtsgericht Köpenick entschied nun aktuell zugunsten der Vermieterin. Ein Bewuchs mit Efeu stellt an sich keinen Mangel dar und ist somit kein Grund zu Mietminderung. Ein Gutachten hatte zudem festgestellt, dass das Efeu nicht weit genug die Fenster herankommt, so dass keine unzumutbare Beeinträchtigung besteht.

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