28.10.2013 – Facility Management: Urteil: Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten möglich
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass das Ausbleiben einer Mängelangabe als offizielle Abnahme beispielsweise bei einem Werkvertrag mit einem Architekten gewertertet werden kann (AZ VII ZR 220/12).
Im vorliegenden Fall hatte Eigentümer einen Architekten verklagt, den sie 1998 für die Sanierung ihrer denkmalgeschützten Villa beauftragt hatten. Als 2005 Feuchtigkeitsschäden im Keller festgestellt wurden, verlangten die Eigentümer Schadensersatz für die Mietausfälle und die Schadensbeseitigung. In erster Instanz hatte das Oberlandesgericht Dresden ihnen Recht gegeben.
Der Bundesgerichtshof entschied jedoch aktuell zu Gunsten des Architekten. Wenn sechs Monate nach Fertigstellung keine Mängelrüge eingeht, kann dieser von einer offiziellen Abnahme seiner Leistungen ausgehen. © Fotolia.de / webdata