27.06.2014 – Wirtschaft & Politik: Online-Petition: Bereits 6.500 Unterschriften vom IVD gegen Bestellerprinzip


Die Online-Petition des Immobilienverbandes IVD gegen das von der Regierung angestrebte Bestellerprinzip für Immobilienmakler findet Unterstützung in ganz Deutschland. Mehr als 6.500 Unterschriften wurden vom Verband bereits gesammelt. Laut IVD sei das aktuell im Gesetzentwurf formulierte Bestellerprinzip kein echtes, da nicht wie im Koalitionsvertrag vorgesehen sowohl Vermieter als auch Mieter, sondern nur der Vermieter den Makler beauftragen könne und somit immer die Maklercourtage zahlen müsse. Der Immobilienverband hält den Gesetzesentwurf verfassungsrechtlich für überaus bedenklich, da er in die Berufs- und Vertragsfreiheit eingreife und beruft sich dabei auch auf das Rechtsgutachten eines renommierten Staatsrechtlers. Das Bestellerprinzip hat gemäß IVD zur Folge, dass praktisch nur noch Vermieter einen Makler beauftragen können. Wenn ein Makler dem Wohnungssuchenden eine Wohnung vermittelt, die sich bereits in seinem Auftragsbestand befindet, entsteht für den Mieter keine Provision. Will der Makler vom Mieter eine Provision verlangen, darf er ihm keine Wohnung aus seinem Bestand anbieten, sondern muss ihm eine andere suchen. Hinzu käme, dass der Makler jene Objekte, welche der Mietinteressent nicht wählt, einem anderen Mietinteressenten nicht mehr provisionspflichtig anbieten kann, da diese dann ja ebenfalls zu seinem Bestand zählten. Der IVD kommt zu dem Schluss, dass das Bestellerprinzip keinen Wohnraum schafft, sondern den Immobilienmakler zum Sündenbock für eine fehlerhafte Wohnungspolitik abstempelt. Mieter könnten nur dann nachhaltig finanziell entlastet werden, wenn durch Neubau zusätzlicher Wohnraum geschaffen würde, so dass die Mieten in Ballungsräumen langfristig sinken. Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD © Fotolia.de / luther2k