24.11.2014 – Mieten & Vermieten: Petitionsausschuss befürwortet Recht auf Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit


Die aktuelle Rechtslage schließt aus, dass Mieter vom Vermieter eine schriftliche Bestätigung verlangen können, aus der hervorgeht, dass keine Mietschulden vorhanden sind. Der Petitionsausschuss des Bundestages empfindet dies als unbefriedigend und beschloss einstimmig, dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Petition zu übermitteln, dass Vermieter gesetzlich zur Bescheinigung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen verpflichtet werden. Derzeit müssen Vermieter dem Bundesgerichtshof zufolge nur Quittungen über geleistete Zahlungen ausstellen, und weitere Bescheinigungen sind von ihrem Wohlwollen abhängig. Da jedoch viele Vermieter bereits vor Abschluss eines Mietvertrages vom vorherigen Vermieter eine Bestätigung verlangen, dass keine Mietschulden bestehen, werden Mieter hierbei benachteiligt und sollen der Petition zufolge gesetzlich das Recht dazu erhalten. Dann wären Vermieter verpflichtet, auf Antrag des Mieters binnen maximal 14 Tagen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Quelle: Deutscher Bundestag © Fotolia.de / hywards