23.12.2013 – Facility Management: Urteil: Heizkostenverteiler mit Funk ist zulässig


In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Dortmund, dass der Einbau von funkbasierten Heizkostenverteiler ordnungsgemäß ist und von Wohnungseigentümern geduldet werden muss (AZ 512 C 42/13). Im vorliegenden Fall hatte sich ein Wohnungseigentümer gegen den Beschluss gewehrt, in allen Wohnungen der WEG Heikostenverteiler auf Funkbasis installieren zu lassen. Obwohl dies mehrheitlich in einer Sitzung von den Mitgliedern beschlossen worden war, befürchtete der Kläger eine Verletzung seiner Privatsphäre durch eine solche Verbrauchsaufzeichnung. Das Amtsgericht Dortmund entschied nun aktuell zu Gunsten der übrigen Wohnungseigentümer und wies die Klage ab. Es berief sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, in dem entschieden worden war, dass Mieter den Einbau von Funk-Heizkostenverteilern dulden müssen. © fotolia.de / mrgarry