22.07.2014 – Energieeffizienz: BSW-Solar: Änderungen für Solarstromerzeuger ab August in Kraft


Nachdem die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) auch den Bundesrat passiert hat, gelten ab August 2014 diverse Änderungen für Neuanlagen zur Solarstromerzeugung. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) informiert Solarstrom-Erzeuger deshalb, worauf sie zukünftig achten müssen. Wer selbst erzeugten Strom aus einer neuen Solarstromanlage selbst nutzen will, muss darauf grundsätzlich 40 Prozent der EEG-Umlage abführen, wobei ein fließender Übergang gilt: Bis Ende 2015 sind 30 Prozent, bis Ende 2016 schließlich 35 Prozent der jeweils geltenden Ökostrom-Umlage auf die Versorgung mit selbst erzeugtem Solarstrom zu entrichten. Die gesamten 40 Prozent kommen ab 2017 zum Tragen, dann auch für Anlagen, die im Zeitraum August 2014 bis Dezember 2016 installiert wurden. Von der Abgabe ausgenommen bleiben Anlagen mit einer maximalen Leistung von zehn Kilowatt - also gängige Solarstromanlagen von Eigenheimen. Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. © Fotolia.de / zstock