20.10.2014 – Leben & Wohnen: Fensterinstandsetzung: WEG kann bei Übertragung Verwaltungsbefugnis verlieren
Wird die Pflicht zur Instandsetzung der Fenster von der Wohnungseigentümergemeinschaft auf die verschiedenen Sondereigentümer übertragen, verliert die Gemeinschaft ihr Mitspracherecht daran. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Hamburg (AZ 318 S 133/13).
Zunächst hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen, dass für die Instandhaltung der nach außen zeigenden Fenster die jeweiligen Wohnungseigentümer zuständig seien. Später war in einer Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen worden, dass künftig ausschließlich Dreh-/Kippfenster eingebaut werden dürften.
Einer der Eigentümer wehrte sich mit Erfolg gegen diesen Beschluss, denn das Landgericht Hamburg entschied, dass der Beschluss die Zuständigkeit der einzelnen Eigentümer für die im Bereich ihres Sondereigentums befindlichen Fenster verletze. Gemäß des zuvor gefassten Beschlusses sei die Gemeinschaft für die Instandhaltung, die Sondereigentümer für die Instandsetzung zuständig.
Für den einfachen Mehrheitsbeschluss, der den Sondereigentümern vorschreiben sollte, wie sie ihre Fenster instand zu setzen haben, hätte die Gemeinschaft eine Ermächtigung in der Gemeinschaftsordnung benötigt. © Fotolia.de / mrgarry