Das Landesgericht Berlin entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Wert einer Wohnung gemindert werden kann, wenn in der Küche außer der Dunstabzugshaube keine ausreichende Entlüftung vorhanden ist (AZ 63 S 487/12).
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin verlangt, dass ihre Mieterin einer Mieterhöhung zustimmt. Die Mieterin führte jedoch an, dass die Küche nicht beheizbar ist und über keinerlei Fenster oder sonstige Entlüftungssysteme außer der Dunstabzugshaube verfügt.
Das Landesgericht Berlin gab nun aktuell der Mieterin Recht, da sowohl die Heiz-, als auch die Entlüftungssituation sich wertmindernd auf die Miete auswirken.