19.03.2014 – Baubranche: VPB-Studie: Vertragsstrafe geht oft zu Lasten von Bauherren
Für die Verzögerung von Baumaßnahmen gibt es die unterschiedlichsten Gründe. Das weiß auch der Verband Privater Bauherren (VPB). Der geplante Einzugstermin rückt bedrohlich näher, die aktuelle Wohnung ist bereits gekündigt, die neue Einrichtung bestellt, der Umzugswagen angefordert, die Kinder im neuen Kindergarten angemeldet - aber das neue Haus wird und wird nicht fertig.
Hier bereits im Vorfeld eine Vertragsstrafe zu vereinbaren, die den Bauunternehmer fester an die Leine nehmen soll, ist laut VPB auf jeden Fall sinnvoll, birgt jedoch auch einige Tücken. Als größte Hürde erweist sich dem Verband nach die Tatsache, dass Bauunternehmer gesetzlich nicht verpflichtet sind, eine Vertragsstrafe anzubieten. Doch auch Bauunternehmen, die dies freiwillig anbieten, sollten laut VPB genau unter die Lupe genommen werden.
In seiner Studie "Schlüsselfertig Bauen - Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis" zeigt der VPB Fälle auf, bei denen Schlüsselfertiganbieter eine Vertragsstrafe von 500 Euro für jeden Monat anbieten, den die Bauzeit überzogen wird. Gleichzeitig würden sie jedoch jede weitere Zahlung ausschließen, selbst wenn den Bauherren viel höhere Kosten z.B. für eine Hotelunterbringung entstehen. Eine ordentlich vereinbarte Vertragsstrafe sieht auch die Begleichung des tatsächlich entstandenen Schadens vor.
Laut § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB sind Klauseln, die den tatsächlichen Schaden ausschließen ungültig, da sie den Bauherren unangemessen benachteiligen. Doch nur wer davon weiß, kann entsprechend reagieren, so der VPB.
Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. © Fotolia.de / roxcon