18.12.2014 – Nachbarschaftsfragen: Decken ausschütteln ja, aber ohne Müll


Eine Decke vom Balkon oder aus dem Fenster ausschütteln, um den darin enthaltenen Staub loszuwerden, tut jeder irgendwann einmal. In München fiel beim Ausschütteln einer Decke jedoch auch Abfall heraus und traf eine vorbeigehende Besucherin - für das Amtsgericht München ein klarer Fall von Missbrauch des normalen mietvertraglichen Gebrauchs der Wohnung (AZ 424 C 28654/13). Der Vermieter hatte beantragt, dass den beklagten Mietern künftig untersagt werde, Decken auszuschütteln, wenn unter dem Fenster Personen entlanglaufen oder mit dem Staub auch Abfall wie Hundeknochen, Zahnstocher oder Slipeinlagen herabfällt. Das Amtsgericht München gab dem Vermieter Recht und die Mieter müssen sicherstellen, dass sich keine Personen unter dem Fenster und in der Decke keine Gegenstände befinden, die herabfallen und den Raum unter dem Fenster verschmutzen. © Fotolia.de / nmann77