17.07.2014 – Guter Rat: Geerbte Immobilie: Beim Grundbucheintrag viel Geld sparen


Grundbucheintragung des neuen Eigentümers, Klärung der mit der Immobilie verbundenen laufenden Kosten, eventuelle Renovierungs- und Sanierungsarbeiten - Immobilienerben müssen sich mit einer Vielzahl von Fragen auseinandersetzen. Wer die geerbte Immobilie nicht verkaufen möchte, sollte den Grundbucheintrag schnell ändern lassen, um viel Geld zu sparen, rät die Bayerische Landesbausparkasse. Für den Eintrag ins Grundbuch muss in der Regel dem Amtsgericht ein Erbschein vorgelegt werden, und ist dieser vorhanden, ist die Grundbuchänderung zwei Jahre lang ohne Gebühren möglich. Nach Ablauf dieser Frist beträgt die Änderungsgebühr rund ein Prozent des Marktpreises, so dass laut Bayerischer Landesbausparkasse schnell vierstellige Summen anfallen können. Darüber hinaus sind Eigentümer dafür verantwortlich, dass niemand durch von der Immobilie ausgehende Gefahren zu Schaden kommt, weshalb zum Beispiel überhängende Äste oder morsche Bäume, die das Nachbargrundstück gefährden könnten, beseitigt werden sollten. Auch die Unterhaltskosten für das geerbte Objekt müssen von Anfang an kalkuliert werden, denn für jede Immobilie fallen regelmäßig Grundsteuer und Versicherungsbeiträge an. Mögliche weitere Kosten sind Strom, Heizung, Müllbeseitigung, Straßenreinigung sowie auch Verwaltung oder Hausmeisterdienste. Wer eine Immobilie erbt, die Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, sollte außerdem die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen prüfen, um sich über Beschlüsse zu größeren Sonderumlagen zu informieren, für die es gegebenenfalls aufzukommen gilt. Vor allem bei geerbten Immobilien sind häufig Renovierungen oder Sanierungen erforderlich, wenn beispielsweise Leitungen, Fenster, Dach, Böden oder Bäder erneuert werden müssen. Zudem entspricht oft auch der energetische Zustand nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Die LBS Bayern empfiehlt deshalb, sich einen bedarfsorientierten Energieausweis erstellen zu lassen, der gleichzeitig konkrete Modernisierungsvorschläge beinhaltet und bei Vermietung oder Verkauf ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Quelle: LBS Bayerische Landesbausparkasse © Fotolia.de / luther2k