17.07.2013 – Steuern & Finanzierung: Grunderwerbssteuer: Geschäfte dürfen nicht miteinander verbunden sein


In den vergangenen Jahren haben viele Bundesländer die Grunderwerbssteuer deutlich hochgesetzt. Von den Erhöhungen sind nicht nur Immobilienkäufer, sondern auch Bauherren betroffen. Denn auch bei Erwerb eines Baugrundstücks muss Grunderwerbssteuer bezahlt werden, so der Verband Privater Bauherren e.V. in einer aktuellen Mitteilung.

Doch anders als beim Immobilienerwerb wird die Steuer bei einem Grundstückskauf auf Basis des Grundstückspreises ermittelt. Hingegen beim Hauskauf muss die Steuer auf den gesamten Kaufpreis gezahlt werden. Der Verband warnt nun aktuell vor vermeintlichen Steuersparmodellen, bei denen Grundstücks- und Hauspreis voneinander getrennt werden.

Denn auch das Finanzamt kennt diese Versuche, Steuern zu sparen, und prüft in der Regel derartige Geschäfte auf ihre Richtigkeit. Ergeben die Untersuchungen, dass beispielsweise bereits feste Baupläne und Verträge für das Grundstück vorhanden sind, muss der Bauherr mit finanziellen Konsequenzen rechnen. In jedem Fall wird die Grunderwerbssteuer auf Haus und Grund erhoben.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.

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