16.01.2014 – Steuern & Finanzierung: Wohnungskauf: Keine Grunderwerbssteuer auf Instandhaltungsrücklage


Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland weist aktuell darauf hin, dass bei einem Wohnungserwerb keine Gewerbesteuer auf vorhandene Rücklagen für Instandhaltungen anfällt. Im Vertrag sollte daher unbedingt festgehalten werden, dass die im Kaufpreis enthaltenen Rücklagen nicht zum eigentlichen Immobilienkaufpreis dazugehören. Damit fließen diese nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer mit ein. Diese Regelung gilt darüber hinaus auch für Einrichtungsgegenstände wie eine Einbauküche, Möbel oder auch der Heizölvorrat, die im Rahmen des Verkaufs eventuell mitveräußert wurden. In den meisten Bundesländern wurde die Grunderwerbssteuer im Januar 2014 erhöht. So stiegen die Sätze beispielsweise in Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein auf 6, 5 und 6,5 Prozent. Haus und Grund zufolge macht das irrtümliche Einrechnen einer Rücklage von 20.000 Euro bei der Grunderwerbssteuer eine zusätzliche Belastung von 1.300 Euro aus. Quelle: Haus & Grund Deutschland © fotolia.de / Gajus