13.01.2014 – Mieten & Vermieten: Urteil: Unbefugtes Parken ist kein Kündigungsgrund


Das Amtsgericht Offenbach hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass unerlaubtes Parken auf dem Grundstück keine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellt, wenn dies zuvor über Jahre hinweg erlaubt oder auch nur geduldet worden war (AZ 37 C 180/13). Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin ihrer Mieterin gekündigt, weil diese ihren Motorroller auf dem Grundstück parkte. Dies hatte die Vermieterin jahrelang geduldet, verlangte dann jedoch, dass der Roller zukünftig nicht mehr dort abgestellt wird. Die Mieterin hielt sich zunächst nicht daran, stellte ihren Roller aber seit April 2013 nicht mehr auf dem Grundstück ab. Sie weigerte sich allerdings, ihre Wohnung zu räumen. Die beiden Parteien einigten sich zwar vor Gericht, doch muss die Vermieterin die Prozesskosten tragen. Aufgrund der Tatsache, dass sie das Parken über einen längeren Zeitraum hinweg geduldet hat, ist die Vertragswidrigkeit anzuzweifeln und stellt keinen Kündigungsgrund dar. © fotolia.de / mrgarry