Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter ein Recht auf eine "neutral" gestrichene Wohnung bei Auszug des Mieters haben. Hinterlassen sie zu bunte Wände, besteht ein Recht auf Schadensersatz (AZ VIII ZR 416/12).
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin einer Doppelhaushälfte Schadensersatz verlangt, da das renovierte und weiß gestrichene Haus in den Jahren 2007 bis 2009 im Innenbereich teils in den Farben gelb, rot und blau angestrichen wurde. Auch bei Auszug wurde die ursprüngliche Farbe nicht wieder hergestellt. Die Vermieterin ließ die bunten Wände mit speziellem Haftmaterial behandeln und alle Decken und Wände neu streichen. Die Kosten von insgesamt 3.600 Euro zog sie der Mieterin von der gestellten Kaution ab.
Der Bundesgerichtshof gab nun aktuell der Vermieterin Recht. Die Doppelhaushälfte wurde in neutraler Dekoration übernommen und muss dementsprechend wieder übergeben werden. © Fotolia.de / webdata
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