07.10.2013 – Mieten & Vermieten: Urteil: Kündigung nach Täuschung bei Selbstauskunft ist zulässig


Das Amtsgericht Kaufbeuren entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter das Recht haben, ihren zukünftigen Mieter nach dem Kündigungsgrund des vorherigen Mietverhältnisses zu fragen. Sagt dieser nicht die Wahrheit, kann der neue Vertrag angefochten werden (AZ 6 C 272/13). Eine Vermieterin ist sich mit ihrer Mieterin uneinig, ob die Anfechtung des geschlossenen Mietvertrages wirksam ist. Die Mieterin hatte vor Vertragsabschluss in der Mieter-Selbstauskunft verschwiegen, dass ihr vorheriger Vermieter ihre Wohnung fristlos gekündigt hatte und stattdessen angegeben, dass ihr nicht gekündigt worden sei. Beide Parteien stritten anschließend über die Wirksamkeit des Mietvertrages vor Gericht. Das Amtsgericht Kaufbeuren entschied nun aktuell zu Gunsten der Vermieterin. Durch die vorsätzliche Täuschung der Vermieterin ist ein Kündigungsgrund gegeben. © Fotolia.de / webdata