06.08.2014 – Baubranche: VPB: Bußgeld für fehlerhafte Immobilienanzeigen erst 2015


Die seit 1. Mai 2014 geltende neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 macht es Immobilienverkäufern und -vermietern zur Pflicht, in Immobilienanzeigen bestimmte Kennzahlen zum Energieverbrauch zu nennen, damit der potenzielle Käufer oder Mieter eine klare Vorstellung vom Energieverbrauch des neuen Zuhauses bekommt. Der Verband Privater  Bauherren (VPB) weist darauf hin, dass die laut EnEV 2014 vorgesehenen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro bei Nicht-Nennung der Energie-Kennzahlen erst ab 1. Mai 2015 zum Tragen kommen, da dieser Teil der EnEV um ein Jahr verschoben wurde, um den Übergang zu erleichtern. Darüber hinaus gilt die Pflicht zur Angabe der Energiewerte nur für kommerzielle Anzeigen und beispielsweise nicht für private Aushänge im Supermarkt. Beauftragt der Eigentümer für die Vermarktung seiner Immobilie einen Makler, muss diesem der Energieausweis schon vorab vorliegen, damit er in Anzeigen die Verbrauchswerte ausweisen kann. Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. © Fotolia.de / luther2k