05.09.2013 – Guter Rat: Legionellen im Trinkwasser? Prüfpflicht bis Ende des Jahres


Wie die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund aktuell mitteilt, müssen bis zum 31.12.2013 zentrale Warmwasseranlagen von vermieteten Mehrfamilienhäusern erstmals auf Legionellen überprüft werden. Dies betrifft Gebäude mit Warmwasserspeichern und Durchlauferhitzern mit über 400 Liter Volumen.

Ebenfalls sind Wohngebäude betroffen, bei denen die Wasserleitungen zwischen der Trinkwasseraufbereitung und dem am weitesten entfernten Wasserhahn über drei Liter Volumen fassen. Neben nahezu allen Mehrfamilienhäusern sind laut Haus & Grund damit auch Wohnungseigentümergemeinschaften von der Prüfpflicht betroffen.

Um das Trinkwasser auf Legionellen zu untersuchen, müssen mehrere Proben entnommen und in einem zugelassenen Labor untersucht werden. Mieter müssen über die Ergebnisse anschließend einmal im Jahr informiert werden. Werden keine Legionellen festgestellt, muss die Prüfung darüber hinaus alle drei Jahre erneut erfolgen.

Quelle: Haus & Grund Deutschland

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