05.08.2013 – Mieten & Vermieten: Urteil: Nutzung des Treppenhauses kann erlaubt sein


In einem aktuellen Urteil entscheid das Amtsgericht Herne, dass Mieter ihr Treppenhaus durchaus mitnutzen dürfen, wenn dadurch kein Fluchtweg versperrt wird oder andere Bewohner nicht beeinträchtigt werden (AZ 20 C 67/13).

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter ein Schuhregal von 30 cm Tiefe vor seiner Wohnungstür aufgestellt. Die Vermieterin verlangte die Entfernung des Regals, da diesbezüglich keine Regelung im Mietvertrag vereinbart war. Der Mieter weigerte sich gegen diese Forderung.

Das Gericht entschied nun aktuell zugunsten des Mieters. Er habe das Recht auf Nutzung der gemieteten Räume sowie Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen. Da das Schuhregal andere Mieter nicht beeinträchtigt oder Fluchtwege versperrt, darf es im Treppenhaus aufgestellt werden.
 

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