Taucht in einem Bauvertrag der Begriff "amtlich anerkannte Schlechtwettertage" auf, ist dieser laut Verband Privater Bauherren irreführend, denn offiziell gibt es ihn nicht mehr.
Zwar gibt es für manche Bauarbeiten ungeeignetes Wetter, bei dem zum Beispiel verschiedene Materialien nicht verarbeitet werden dürfen, wirklich beurteilen kann dies jedoch nur ein Sachverständiger. Da Baufirmen "Schlechtwetter" gern als Entschuldigung für Bauverzögerungen im Winter nutzen, empfiehlt der VPB, im Zweifelsfall den Sachverständigen heranzuziehen und gegen zu viel "Schlechtwetter" schon durch einen entsprechenden Fertigstellungstermin im Bauvertrag vorzubeugen.
Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. © Fotolia.de / 2xwilfinger
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