Wie das Bundessozialgericht jetzt bestätigte, müssen Wohnungseigentumsgemeinschaften keine Insolvenzgeldumlage zahlen für Reinigungspersonal, Hausmeister usw., die sie beschäftigen (AZ B 11 AL 6/14 R).
Wenn Wohnungseigentümergemeinschaften innerhalb der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums Arbeitgeber von Hausmeistern, Reinigungskräften usw. sind, können sie zwar zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet sein, nicht jedoch zur Entrichtung der Insolvenzgeldumlage, da sie laut Gesetz nicht insolvenzfähig sind.
Um den beschäftigten Kräften dennoch einen gewissen Schutz zu gewähren, haben die Gläubiger einer WEG stattdessen einen anteiligen Haftungsanspruch gegenüber den einzelnen Eigentümern. © Fotolia.de / mrgarry
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