03.09.2013 – Energieeffizienz: Photovoltaik-Einspeisemanagement: Nachrüstpflicht bis Ende 2013


Zum Jahresende endet die Übergangspflicht für die Befreiung vom Einspeisemanagement für rund 70.000 Photovolthaik-Anlagen in Deutschland. Dies teilt der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. aktuell mit. Die Regelung betrifft Solarstromanlagen mehr als 30 bis maximal 100 Kilowatt, die von 2009 bis 2011 in Betrieb genommen wurden.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sind Betreiber selbst zuständig für die Nachrüstung ihrer Anlagen sind und ebenfalls die Kosten tragen müssen. Betreiber von Solarstromanlagen sollten sich daher frühzeitig mit dem Thema befassen, um die gesetzlichen Anforderungen des Einspeisemanagements ab Januar 2014 zu erfüllen.

Auch Betreiber kleinerer Anlagen sollten vorsichtshalber überprüfen, ob diese unter die Nachrüstpflicht fallen. Laut Verband können nämlich mehrere Anlagen auf einem Grundstück oder auch in unmittelbarer Nähe zueinander zu einer großen Fläche zusammengefasst werden. Weitere Informationen sind unter www.solarwirtschaft.de/einspeisemanagement.html erhältlich.

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