Oftmals werden Häuser nahe oder sogar auf der Grundstücksgrenze errichtet. Auch wenn diese Überschreitung im Alltag üblicherweise keine große Bedeutung hat, kann es im Sanierungsfall zu Streitigkeiten kommen. Will ein Eigentümer beispielsweise seine Grenzmauer sanieren, muss der Nachbar ihm laut aktuellen Informationen des Verbands Privater Bauherren e.V. Zutritt zu seinem Grundstück gewähren.
Das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht wurde erlassen, um Eigentümern wichtige Arbeiten am eigenen Gebäude vom Nachbargrundstück aus zu ermöglichen. So dürfen beispielsweise Gerüste zur Fassadensanierung, Leitern und andere Arbeitswerkzeuge aufgestellt werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass dem Eigentümer keine alternativen Zugänge zur Verfügung stehen und er sorgsam und zügig auf dem Nachbargrundstück arbeitet. Ebenso muss er die Ruhezeiten einhalten und frühzeitig seine Arbeiten ankündigen. Weigert sich der Nachbar, muss er sein Recht zunächst vor Gericht einklagen, bevor er mit den Arbeiten beginnen darf.
Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.
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