03.03.2014 – Baubranche: Urteil: Bauträger muss bei längerem Verzug Nutzungsausfall entschädigen
Verzögert sich die Wohnungsübergabe durch Verschulden des Bauträgers für längere Zeit und der Erwerber kann nicht auf anderen, annähernd gleichwertigen Wohnraum zugreifen, schuldet der Bauträger ihm eine Entschädigung für die Zeit des Nutzungsausfalls. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (AZ VII ZR 172/13).
Hintergrund war eine Klage von Wohnungserwerbern, die über einen Bauträger eine Altbauwohnung erstanden hatten, die dieser noch zu erstellen hatte. Laut Vertrag sollte die Wohnung mit 136 Quadratmetern Wohnfläche bis zum 31. August 2009 fertiggestellt und übergeben werden, war jedoch im Herbst 2011 noch immer nicht beziehbar.
Die vom Oberlandesgericht beschlossene und vom Bundesgerichtshof bestätigte Nutzungsausfallentschädigung berücksichtigt nun den Zeitraum Oktober 2009 bis September 2011, allerdings abzüglich eines dreißigprozentigen Abschlags für Vermietergewinn und bei Privat-Nutzung nicht anfallenden Kosten.
Begründet wurde das Urteil damit, dass den Erwerbern, deren alte Wohnung nur 72 Quadratmeter Wohnfläche besaß, für diesen Zeitraum kein etwa gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung stand. © Fotolia.de / mrgarry