02.10.2014 – Mieten & Vermieten: Neubauten von geplanter Mietpreisbremse ausgenommen


Die Fraktionsspitzen der großen Koalition haben sich mit Bundesjustizminister Heiko Maas darauf geeinigt, dass die geplante Mietpreisbremse nicht für Neubauten gelten wird. Bisher sollte die Mietpreisbremse nur bei der Erstvermietung von Neubauten, begrenzt auf einen Zeitraum von fünf Jahren Anwendung finden. Von der Nachbesserung, die im vorliegenden Gesetzentwurf ergänzt wird, erhoffen sich die Koalitionsfraktionsspitzen nun wichtige Investitionsimpulse für den Neubau. Die Einigung sieht weiterhin vor, dass in den Gesetzesentwurf Kriterien aufgenommen werden, die einen angespannten Wohnungsmarkt kennzeichnen. Dazu zählen beispielsweise geringe Leerstände oder auch ein überdurchschnittlicher Anstieg der Mietpreise. Länder, welche die Mietpreisbremse anwenden, sollen parallel Maßnahmen zur Beseitigung des Wohnraummangels vorlegen müssen. Im Gesetzentwurf wird darüber hinaus auch die Neuregelung des Maklerhonorars aufgegriffen, demzufolge das Maklerhonorar künftig von der Person zu zahlen ist, die dem Makler den Auftrag erteilt hat. So sollen in Ballungsgebieten Mieter entlastet werden, die bisher normalerweise auch dann Maklercourtage zahlen mussten, wenn der Makler vom Vermieter beauftragt wurde. Die Verabschiedung des geänderten Gesetzesentwurfs im Bundeskabinett wird im Oktober erwartet. Wenn anschließend Bundestag und Bundesrat zustimmen, könnten die Neuregelungen in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Danach sind die Bundesländer dafür verantwortlich, per Rechtsverordnung festzulegen, in welchen Gebieten die Mietpreisbremse gelten soll. Quelle: Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz © Fotolia.de / luther2k