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Immobilien: Käufer durchschnittlich 38 Jahre alt


Durchschnittlich 38 Jahre alt sind Immobilienkäufer und Bauherren in Deutschland, die einen Kredit aufgenommen haben. Das geht aus einer Untersuchung des Finanzexpertens Dr. Klein hervor mit Zahlen aus 2023 hervor. In diesem Alter seien die „meisten Menschen in ihrem beruflichen und familiären Umfeld fest verankert“, was den Schritt in das eigene Heim erleichtert. Doch auch Jüngere können laut Ringo Hellwig von Dr. Klein über den Immobilienkauf nachdenken: „Oftmals ist für Jüngere bei der Finanzierung mehr drin als gedacht“. Ringo Hellwig weist darauf hin, dass viele junge Menschen den Traum vom Eigenheim zu früh ausschließen, obwohl gerade der Start ins Berufsleben ein guter Zeitpunkt für den Erwerb sein kann. Durch steigende Mietpreise werde der Kauf einer Immobilie, selbst für Berufsstarter, finanziell attraktiv. Für junge Käufer empfiehlt sich eine genaue Auseinandersetzung mit den eigenen Finanzen und dem Immobilienmarkt. Ein offener Dialog mit der Familie könne zu zusätzlicher finanzieller Unterstützung führen, um das Eigenkapital aufzubessern. Maklergespräche und Besichtigungen bieten wertvolle Einblicke und helfen, ein passendes Objekt zu finden. Ringo Hellwig ermutigt auch Jüngere, den Schritt ins Eigenheim mit Zuversicht zu wagen. Schließlich seien Immobilien langfristig werthaltig. „Wenn man sie dann sein Eigentum nennen kann, ist das ein gutes Gefühl“, so Ringo Hellwig.Quelle: drklein.de © immonewsfeed


Hausbau: Bodenplatten verstehen


Möchten Bauherren ein Haus ohne Keller errichten, kommt eine sogenannte tragende Bodenplatte zum Einsatz. Sie dient als Fundament und schafft einen Übergang zwischen dem Erdboden und dem weiteren Bauwerk. Die tragende Bodenplatte erfüllt zudem verschiedene Funktionen: Sie verteilt beispielsweise das Gewicht des Hauses gleichmäßig auf den Untergrund und schützt vor Feuchtigkeit. Außerdem soll sie auch zur Verhinderung von Rissen im Bauwerk beitragen. Darauf weist das Portal „baumentor.de“ hin. Ist ein Keller geplant, kommen nichttragende Varianten zum Einsatz. Diese haben im Gegensatz zu den tragenden Bodenplatten keine statische Funktion, sondern sollend das Haus nur vom Erdboden trennen. Es gibt zudem verschiedene Ausführungen wie zum Beispiel Fundamentplatten, schwimmende Bodenplatten und Punktfundamente. Fundamentplatten haben immer eine tragende Funktion und lassen sich neben Wohnhäusern auch für Wintergärten, Pavillons oder Terrassen einsetzen. Thermobodenplatten mit zusätzlicher Wärmedämmung und Isolierung werden für energieeffiziente Gebäude eingesetzt. Schwimmende Bodenplatten werden für Wohn- und Gewerbebauten verwendet. Punktfundamente eignen sich für Gebäude, an denen an vereinzelten Stellen ein hohes Gewicht auftritt. Eine tragende Bodenplatte bietet im Vergleich zum Keller zwar viele Vorteile, darunter eine schnelle Bauzeit und Kosteneffizienz im Vergleich zum Keller. Sie ermöglicht zudem eine effiziente Wärmeisolierung und Barrierefreiheit. Die Entscheidung, ob ein Haus mit tragender Bodenplatte oder ein Haus mit nichttragender Kellerbodenplatte und Keller errichtet wird, hängt laut des Portals „baumento.de“ jedoch von individuellen Bedürfnissen ab. Für Haushalte die zusätzliche Nutzfläche benötigen, bietet ein Keller mehr Möglichkeiten. Quelle und weitere Informationen: baumentor.de © immonewsfeed


Immobilienpreise: Der Einfluss von Windrädern


Die Sicht auf Windräder beeinflusst den Wert von Immobilien nur minimal. Häuser, von denen die Bewohner auf ein Windrad oder mehrere Windräder blicken können, wurden lediglich für 1,12 Prozent weniger verkauft als solche mit freier Sicht. Allerdings müssen dabei zwei Faktoren beachtet werden: die Anzahl der Windräder sowie die Nähe zum Haus. Schauen die Bewohner auf mehr als 20 Windräder, sinkt der Immobilienwert um 2,48 Prozent. Sind die Windräder weniger als 8 Kilometer vom Haus entfernt, kann der Immobilienwert sogar um bis zu acht Prozent sinken. Bei der US-Studie wurde nicht nur die Nähe, sondern auch die Sichtbarkeit der Windräder betrachtet. Die Forschenden haben dafür über 300 Millionen Hausverkäufe in den USA unter die Lupe genommen und auch herausgefunden, dass der der Wertverlust von Immobilien mit Blick auf ein Windrad ungefähr nach drei Jahren nachlässt. Laut der Studienautoren seien „die Auswirkungen von Windrädern auf die Hauspreise geringer als allgemein befürchtet“. „Unsere Forschung bietet eine Antwort auf einige typische Argumente von Windkraftgegnern, das klassische ‚Erneuerbare Energien ja, aber nicht vor meiner Haustür‘-Problem, das nicht nur in den USA, sondern auch in Europa und Deutschland ein heißes Thema ist“, erklärt Leonie Wenz, Mitautorin und Forscherin am Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, das an der Studie beteiligt gewesen ist. Die vollständige Studie kann in englischer Sprache gelesen werden unter pnas.org/doi/10.1073/pnas.2309372121. Quellen: pik-potsdam.de/pnas.org/idw-online.de/handelsblatt.com © immonewsfeed


Bauvertrag: Festpreisbindung gilt trotz Materialpreissteigerung


Bauunternehmen können sich nicht auf Materialpreissteigerungen berufen, um vom vereinbarten Festpreis eines Bauvorhabens abzuweichen. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (AZ: 5 U 188/22). Im vorliegenden Fall hat ein Ehepaar gegen ein Bauunternehmen geklagt, das den vereinbarten Bau eines Massivhauses nicht zum Pauschalpreis von etwa 300.000 Euro ausführen wollte, sondern aufgrund von Materialpreissteigerungen zirka 50.000 Euro mehr verlangte. Das Ehepaar sah allerdings nicht ein, diese 50.000 Euro mehr zu bezahlen. Es wies das Bauunternehmen daher an, zum vereinbarten Pauschalpreis mit den Bauarbeiten zu beginnen. Das Bauunternehmen weigerte sich allerdings. Daraufhin beauftraget das Ehepaar ein anderes Unternehmen, das aber ebenfalls mehr als 300.000 Euro für den Bau des Massivhauses verlangte. Daraufhin verklagte das Ehepaar das erste Bauunternehmen, um ihnen die dadurch entstandenen Mehrkosten zurückzufordern. Das Ehepaar bekam vom Pfälzischen Oberlandesgericht Recht; das Bauunternehmen wurde in die Schranken gewiesen. Es habe zwar eine entsprechende Preisanpassungsklausel im Bauvertrag gegeben, diese sei aber unwirksam gewesen. Sie benachteilige Kunden „unangemessen“. Das Pfälzische Oberlandesgericht stellte klar, dass Bauherren auf den vereinbarten Festpreis angewiesen sind, da bereits kleine Preiserhöhungen zu erheblichen finanziellen Belastungen für sie führen können.Quelle: olgzw.justiz.rlp.de © immonewsfeed


Outdoor-Küchen: Kochvergnügen unter freiem Himmel


Das Kochen im Freien gewinnt zunehmend an Beliebtheit und avanciert laut Arbeitsgemeinschaft „Die Moderne Küche“ (AMK) zu einem geselligen Highlight für Familie und Freunde. Eine maßgeschneiderte Outdoorküche, die wetterfest und komfortabel ausgestattet ist, verwandelt Balkon, Terrasse oder Garten in eine Erlebnisstätte. „Die Outdoorküche sorgt für kurze Wege beim Grillen und die Gäste können sich jederzeit einbringen. Als vorteilhaft erweisen sich zudem die zusätzliche Arbeitsfläche und der große Stauraum für das Grill-Equipment“, so AMK-Geschäftsführer Volker Irle. Die Gestaltung einer Außenküche orientiert sich individuell an den Bedürfnissen und dem verfügbaren Platz. Von einer einfachen Wandzeile bis hin zur freistehenden Kochinsel sind verschiedene Konzepte realisierbar. Auf Gas- oder Holzkohlegrills, Gas- oder Induktionskochfeldern sowie Teppanyaki- oder Plancha-Grillplatten, lässt sich eine Vielzahl von Gerichten zubereiten. Ein spezieller Outdoor-Kühlschrank hält Getränke und Zutaten frisch; ein intelligentes Abfallsystem und ein Spülbecken sorgen für Ordnung und Sauberkeit. Bei der Materialauswahl bieten sich (Hobby-)Köchen ebenfalls zahlreiche Optionen: Sie gibt es beispielsweise in Edelstahl und Aluminium oder mit Holzfronten, die für eine natürliche Optik sorgen. Witterungsbeständige Materialien und korrosionsbeständige Beschläge garantieren Langlebigkeit und Funktionalität. Für die Arbeitsplatten stehen Keramik, Naturstein oder Edelstahl zur Auswahl. Fachhändler bieten laut AMK eine nicht nur eine umfassende Beratung in Bezug auf die Produkte, sondern auch im Hinblick auf notwendige Strom- und Wasseranschlüsse. Quelle: moebelindustrie.de © immonewsfeed


Studie: Mieten günstiger als Kaufen


In den meisten Gegenden in Deutschland ist es finanziell vorteilhafter, eine Wohnung zu mieten, statt zu kaufen. Darauf deute eine Studie des Unternehmens „Colliers“ hin. Aus dieser geht hervor, dass in 365 der 400 untersuchten Landkreise und kreisfreien Städte (91 Prozent), das Mieten einer Wohnung jährlich rund 4.300 Euro günstiger ist als der Kauf einer solchen. In den sieben größten Städten Deutschlands steigt diese Ersparnis sogar auf etwa 7.100 Euro pro Jahr. Diese Veränderung in der Preisstruktur spiegelt eine signifikante Wende im Vergleich zu 2021 wider, als in 85 Prozent der Landkreise und kreisfreien Städte der Kauf einer Wohnung noch als die ökonomisch attraktivere Option galt. Die Situation hat sich seit der Zinswende im Sommer 2022 komplett gedreht. Trotz dieser Entwicklung bleibt der Kauf von Immobilien für vermögende Anleger attraktiv, besonders aufgrund steigender Mieten. Auch die Anmietung eines Hauses ist in 82 Prozent der Landkreise und kreisfreien Städte günstiger als der Erwerb eines solchen. Durchschnittlich sparen Mieter rund 3.800 Euro pro Jahr. Hier hat sich das Blatt ebenfalls gewendet, denn 2021 konnten Käufer – im Vergleich zu Mietern – im Durschnitt 1.900 Euro jährlich sparen.Quelle und weiter Informationen: colliers.de © immonewsfeed


Barrierefreies Wohnen: Tipps vom BSB


Als barrierearm oder barrierefrei werden laut des Bauherren-Schutzbundes (BSB) lediglich zwei bis drei Prozent aller Wohnungen eingestuft. Barrierefreies Wohnen steigert laut BSB nicht nur für ältere Menschen den Wohnkomfort, sondern kommt allen Generationen zugute. Eine bodengleiche Dusche oder ein stufenloser Zugang zum Wohnbereich sind Beispiele für Maßnahmen, die den Alltag erleichtern und den Wohnwert erhöhen können. Weitere Maßnahmen hat der BSB in seinem Ratgeber „Zehn Tipps für barrierefreies Wohnen“ festgehalten. Um beim Neubau oder Umbau barrierefreie Wohnräume zu schaffen, sei es zunächst wichtig, die Anforderungen genau zu definieren und vertraglich festzuhalten. Die Norm DIN 18040 liefere dabei eine wichtige Orientierung für barrierefreies Planen und Bauen. Stehen sowieso Sanierungen an, sollten Bauherren die Möglichkeit nutzen, auch den Abbau von Barrieren einzuplanen. Schon mit kleinen Anpassungen, wie dem Entfernen von Türschwellen oder der Installation von Haltegriffen, lassen sich Wohnungen und Häuser komfortabler gestalten. Neben baulichen Maßnahmen bieten auch technische Hilfsmittel wie elektronische Türschlösser oder Notrufsysteme laut BSB zusätzliche Sicherheit und Komfort. Um die finanzielle Belastung zu minimieren, sollten Bauherren Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Expertenrat, beispielsweise durch einen BSB-Bauherrenberater, kann zusätzlich helfen, die Planung und Umsetzung barrierefreier Wohnkonzepte zu optimieren. Alle Tipps zum barrierefreien Wohnen können Interessenten unter bsb-ev.de nachlesen. Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de © immonewsfeed


Energieanbieterwechsel: Enorme Einsparungen möglich


Durch den Wechsel des Strom- oder Gasanbieters können für Verbraucher aktuell 300 bis 800 Euro pro Jahr sparen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Es gebe wieder „günstige Strom- und Gastarife“. Zudem befinden sich auch einige Stromtarife laut der Verbraucherzentrale NRW wieder auf „Vorkrisenniveau“. Wechselt eine Familie von einem Stromtarif mit einem Grundpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde (kWH) plus Grundpreis in einen Stromtarif mit einem Grundpreis von 30 Cent pro kWh, können – je nach Verbrauch – jährlich 300 bis 400 Euro gespart werden. Bei einem Gastarif ließen sich sogar 800 Jahr sparen, wenn eine Familie von einem Tarif mit 13 Cent pro Kilowattstunde plus Grundpreis auf einen Tarif von 9 Cent pro kWh wechsle. Laut Verbraucherzentrale kann jede Person, unabhängig vom Wohnstatus, ihren Energieversorger wechseln. Um langfristig von günstigen Tarifen zu profitieren, empfehle es sich, regelmäßig Angebote zu vergleichen oder Dienste von Wechseldienstleistern in Anspruch zu nehmen. Neben den finanziellen Vorteilen können aber auch der Kundenservice, die regionale Nähe oder Umweltaspekte wie Ökostrom- und Ökogastarife entscheidende Faktoren für einen Anbieterwechsel sein. Quelle: verbraucherzentrale.nrw © immonewsfeed


WEG: Großer Spielraum bei Kostenverteilung


Neue Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz bieten mehr Flexibilität bei der Kostenaufteilung für Instandhaltungsmaßnahmen. Laut der Urteile V ZR 81/23 und V ZR 87/23 des Bundesgerichtshofs (BGH) können Eigentümergemeinschaften nun Beschlüsse fassen, die eine spezifische Kostenverteilung zulasten einzelner Eigentümer für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums vorsehen. Dies ermöglicht eine an die individuellen Nutzungsverhältnisse angepasste Verteilung der Instandhaltungskosten. In einem der verhandelten Fälle ging es um die Kosten für die Reparatur von sogenannten Doppelparkern, die fortan nicht mehr von der gesamten Eigentümergemeinschaft, sondern nur von den Eigentümern der Doppelparker getragen werden sollen (V ZR 81/23). Die gerichtliche Entscheidung bestätigte, dass solch eine spezifische Kostenzuweisung zulässig ist, solange sie die Nutzungsmöglichkeiten der betroffenen Parteien berücksichtigt und nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung führt. Im anderen Fall (V ZR 87/23) haben Eigentümer beschlossen, ein defektes und zum Gemeinschaftseigentum gehörendes Dachfenster auszutauschen. Die Kosten dafür, so beschlossen sie, soll der Eigentümer der Dachgeschosswohnung allein tragen. Dagegen klagte dieser, jedoch ebenfalls ohne Erfolg. Der BGH betonte, dass die Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes einen größeren Spielraum für individuelle Regelungen zur Kostentragung innerhalb von Eigentümergemeinschaften schafft. Quelle: bundesgerichtshof.de/AZ: V ZR 81/23 & V ZR 87/23 © immonewsfeed


Kabel-TV: Abschaffung des Nebenkostenprivilegs


Vermieter dürfen die monatlichen Gebühren für einen Kabel-TV-Anschluss ab dem 1. Juli nicht mehr auf ihre Mieter umlegen. Das war bislang bei Mehrfamilienhäusern mit einem gemeinsamen Kabelanschluss der Fall. Grund für die Abschaffung des sogenannten „Nebenkostenprivilegs“ ist eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Mieter können sich dann selbst für einen Anbieter entscheiden. Für Vermieter besteht nun ein Sonderkündigungsrecht des TV-Bezugsvertrags. Darauf weist das Portal „haufe.de“ hin. Die Verbraucherzentrale hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) spezielle Bestimmungen existieren. Obwohl es ein außerordentliches Kündigungsrecht für Gruppenverträge zum 30. Juni 2024 gibt, kann es sein, dass sich eine WEG gegen die Beendigung des Vertrags entscheidet. In solch einem Fall sind die Eigentümer weiterhin zur Zahlung der Gebühren verpflichtet, dürfen diese jedoch nicht länger auf die Mieter übertragen. Durch das bisherige Nebenkostenprivileg bei Kabelgebühren waren Mieter verpflichtet, die Kosten für die Kabeldienste im Rahmen von Kollektivverträgen ihres Vermieters zu tragen, selbst wenn sie diesen Dienst nicht in Anspruch nahmen. Nach der Gesetzesänderung haben sie nun die Freiheit, ihre Empfangsoption selbst zu wählen und müssen nicht mehr für einen Fernsehempfang bezahlen, den sie nicht nutzen. Sie können auf alternative Empfangswege umsteigen oder einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen. Quellen: haufe.de/verbraucherzentrale.de/mietercheck.de © immonewsfeed


Mitarbeiterwohnen: Schlüssel zur Fachkräftesicherung?


Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum durch Arbeitgeber, bekannt unter dem Begriff „Mitarbeiterwohnen“, gewinnt in Deutschland wieder an Bedeutung. Eine aktuelle Studie des Instituts „RegioKontext“ zeigt auf, dass Unternehmen aus verschiedenen Branchen, von Handwerksbetrieben bis zu Großkonzernen, sich verstärkt in diesem Bereich engagieren. Das Mitarbeiterwohnen könne bei „gleichzeitigem Wohnungs- und Fachkräftemangel ein wichtiger Lösungs-Baustein für viele Unternehmen in Deutschland“ sein, so Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Allerdings müsse die Politik das Mitarbeiterwohnen künftig noch stärker unterstützen, damit es an Fahrt aufnehmen kann. Lösungen wie die industrielle Vorfertigung im Wohnungsbau, intelligente Flächennutzung und nachhaltige Energiekonzepte werden als Wege aufgezeigt, um den Bau von Mitarbeiterwohnungen effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Darüber hinaus werden aktuelle steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen diskutiert, die die Realisierung solcher Wohnprojekte erleichtern können. Die Studie „Mitarbeiterwohnen – Bezahlbares Wohnen wird zum Standortfaktor“ kann über die Internetseite gdw.de kostenlos heruntergeladen werden. Quelle: gdw.de © immonewsfeed


Immobilienkauf: Möglichkeiten der staatlichen Förderung


Für viele Menschen stellt der Erwerb eines Eigenheims eine finanzielle Herausforderung dar, insbesondere wegen der hohen Eigenkapitalanforderungen. Beim Kauf einer Immobilie im Wert von 400.000 Euro sind beispielsweise 80.000 Euro Eigenkapital erforderlich. Um potenziellen Käufern entgegenzukommen, bietet der Staat verschiedene Fördermöglichkeiten an, die beim Ansparen von Eigenkapital oder bei der Darlehensrückzahlung durch günstigere Zinsen und direkte Zuschüsse unterstützen. Die ARD-Finanzredaktionen stellte die Möglichkeiten im Beitrag „Wie der Staat den Hauskauf fördert“ genauer vor. Laut ARD-Finanzredaktion stehen zwei Hauptarten staatlicher Förderungen stehen zur Verfügung: Die eine ziele darauf ab, das Ansparen von Eigenkapital zu erleichtern, beispielsweise durch vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulagen. Die andere Art der Förderung bietet Unterstützung bei der Tilgung des Darlehens, etwa durch das Wohn-Riester-Programm oder Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die deutlich unter den marktüblichen Zinsen liegen können. Neben den bundesweiten Programmen existieren auch landes- und kommunalspezifische Förderungen, die sich an Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen richten oder den Kauf von energieeffizienten Neubauten unterstützen. Diese Programme können oft miteinander kombiniert werden, um die finanzielle Belastung beim Immobilienkauf weiter zu reduzieren. Interessenten sollten sich umfassend informieren und verschiedene Angebote einholen, um die für sie passende Förderung zu finden. Quelle und weitere Informationen: tageschau.de © immonewsfeed


Energieeffizienz: Erheblicher Einfluss auf Immobilienpreise


Die Energieeffizienzklasse einer Immobilie hat einen signifikanten Einfluss auf deren Marktwert. So sind Häuser der höchsten Energieeffizienzklasse A+ durchschnittlich 25 Prozent teurer als jene mit der niedrigsten Energieeffizienzklasse H. Dieser Trend spiegelt sich auch bei Wohnungen wider: Objekte mit der Klasse A+ erzielen im Vergleich zu solchen mit der Energieeffizienzklasse D einen Aufpreis von knapp 11 Prozent. Das zeigt eine aktuelle Studie des Immobilienportals „Immowelt“. Die Analyse verdeutlicht zudem, dass Immobilien mit schlechter Energiebilanz mit Preisabschlägen zu kämpfen haben. Bei Häusern führt die niedrigste Energieeffizienzklasse H zu einem durchschnittlichen Preisnachlass von 13,6 Prozent im Vergleich zu Objekten mit mittlerem Energiestandard. Bei Wohnungen liegt der Abschlag bei 5,9 Prozent. Immowelt-Geschäftsführer Felix Kusch betont die zunehmende Relevanz des energetischen Zustands einer Immobilie. „Das Heizungsgesetz und die Diskussionen um Klimaschutzziele im Gebäudebereich haben dazu geführt, dass viele Kaufinteressenten hohe Folgekosten für die energetische Sanierung und im Unterhalt fürchten“, so der Geschäftsführer. Wohnimmobilien mit einem niedrigen Energiestandard könnten daher oft nur mit merklichen Preisnachlässen verkauft werden.Quelle und weitere Informationen: immowelt.de © immonewsfeed


Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter


Die Pflichten zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in Mietverhältnissen hat kürzlich der Bundesgerichtshof präzisiert (BGH; VIII ZB 43/23). Im Kern geht es darum, dass die Verantwortung für Schönheitsreparaturen durch formularvertragliche Klauseln wirksam vom Vermieter auf den Mieter übertragen werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Wohnung bei Mietbeginn in einem renovierten Zustand übergeben wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt die Beweislast für den Zustand der Wohnung beim Mieter. Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin geklagt, die laut ihres Mietvertrags zu Schönheitsreparaturen verpflichtet war. Sie ging davon aus, dass die entsprechende Klausel unwirksam ist. Grund für die Annahme war, dass die Vermieterin ihr die Wohnung bereits unrenoviert überlassen habe. Laut BGH ist die Klausel für Mieter zwar tatsächlich unwirksam, wenn sie eine unrenovierte Wohnung anmieten, ohne einen Ausgleich dafür zu bekommen. Jedoch konnte die Mieterin dies nicht beweisen. Der BGH betont außerdem, dass „der Mieter für den Umfang der im Laufe seiner Nutzungszeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig“ sein soll. Im beschriebenen Fall muss die Mieterin die Schönheitsreparaturen daher vornehmen.Quelle und weitere Informationen: juris.bundesgerichtshof.de/AZ: VIII ZB 43/23 © immonewsfeed


Garten- und Landschaftsbau: Deutschlands Nachwuchstalente


Für ihre außergewöhnlichen Leistungen in der Aus- und Weiterbildung hat der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hat sechs junge Talente aus dem Bereich des Garten- und Landschaftsbaus geehrt. Die Preisträger sind Nadine Kohler (Gartenbau Lang GmbH, VGL Baden-Württemberg), Michael Reindl (Haderstorfer Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau GmbH, VGL Bayern), Natalie Scholz (Meyer zu Hörste GmbH, VGL Niedersachsen-Bremen), David Kursawe (Kretschmer GmbH, VGL Niedersachsen-Bremen), Fabian Schmitz (Mock GmbH, VGL Rheinland-Pfalz und Saarland) sowie Nicole Wetzel (Albrecht Bühler – Baum und Garten GmbH, VGL Baden-Württemberg). Laut des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau überzeugen die Preisträger nicht nur fachlich, sondern sie stechen auch durch ihr Engagement in ehrenamtlichen Tätigkeiten hervor. „Ihr starkes Engagement und ihre Fachkenntnisse sind ein Gewinn für den GaLaBau – und für unser Image als Arbeitgeber“, so Matthias Lösch, Vorsitzender des BGL-Bildungsausschusses und BGL-Vizepräsident. Der BGL-Bildungspreis, der 2024 zum achten Mal vergeben wurde, zielt darauf ab, den Beruf der Landschaftsgärtnerin bzw. des Landschaftsgärtners noch bekannter und attraktiver zu machen. Die Preisträger erhalten neben einem Preisgeld auch einen Bildungsgutschein, der ihre fachliche Weiterentwicklung unterstützt.Quelle und weitere Informationen: galabau.de © immonewsfeed


Wohnungsmarkt: Eine Prognose


Signifikante demografische Veränderungen und deren Einfluss auf den Wohnraumbedarf in Deutschland zeigt die „Wohnungsmarktprognose 2024“ des Empirica-Instituts, basierend auf Daten bis 2045. Mit einem Blick auf die kommenden Jahrzehnte wird deutlich, dass trotz eines allgemeinen Bevölkerungsrückgangs in bestimmten Regionen ein erhöhter Bedarf an neuem Wohnraum entsteht. Besonders in Großstädten und deren Umland ist ein kontinuierlicher Zuwachs an Wohnraum erforderlich. In andere Regionen, wie Landkreisen im Osten Deutschlands oder Regionen wie Südniedersachsen und Nordhessen, erwartet das Empirica-Institut dagegen einen Rückgang der Bevölkerungszahlen. Das Empirica-Institut beleuchtet auch, was passiert, wenn mehr oder weniger Wohnungen und Häuser gebaut werden. Werden mehr Immobilien gebaut, steigt laut des Empirica-Instituts zunächst der Leerstand und der Wohnraum wird größer. Junge Erwachsene könnten das Elternhaus dann früher verlassen. Würden weniger Immobilien errichtet, sinke zunächst der Leerstand. Bei einem ohnehin schon knappen Angebot verkleinert sich dann zudem die Wohnungsgröße.Quelle: empirica-institut.de © immonewsfeed


Widerstandsfähigkeit: Städte- und Gemeindebund für Bunker-Bau


Den Bau neuer Schutzbunker fordert der Städte- und Gemeindebund. Die aktuelle Anzahl von 600 einsatzfähigen öffentlichen Schutzbunkern sei unzureichend, da sie nur Schutz für etwa 500.000 Personen bieten. Es sei daher notwendig, stillgelegte Bunker wieder nutzbar zu machen und neue Schutzräume zu errichten. Angesichts der veränderten Sicherheitslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine betont Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB), die Notwendigkeit, die Widerstandsfähigkeit Deutschlands zu stärken. In einem Interview mit der FUNKE Mediengruppe erklärte er, dass Sicherheit nicht mehr als selbstverständlich angesehen werden kann. Der Hauptgeschäftsführer fordert für den Schutz der Zivilbevölkerung jährliche Investitionen von mindestens einer Milliarde Euro. Um die Bevölkerung effektiv vor Gefahren zu warnen, bedarf es eines Mixes aus digitalen und analogen Warninstrumenten. Zudem müsse das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Selbstversorgung im Katastrophenfall gestärkt werden, wofür das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe entsprechende Hinweise und Checklisten bereithält.Quelle und weitere Informationen: dstgb.de/spiegel.de © immonewsfeed


Europa: Gebäudesektor wird klimafreundlicher


Die Bedeutung der Abstimmung über die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) im Europäischen Parlament hat die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, hervorgehoben. Mit dieser Entscheidung unternehme Europa einen großen Schritt hin zu einem umweltfreundlicheren Gebäudesektor. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch im Wohngebäudebestand zu senken und somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Klara Geywitz betonte die Wichtigkeit der Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen und erwähnte, dass ein Sanierungszwang für Ein- und Mehrfamilienhäuser erfolgreich verhindert wurde, um soziale Verwerfungen zu vermeiden. Auf europäischer Ebene setzt sich die Ministerin für einen Quartiersansatz und die Berücksichtigung aller klimaschützenden Maßnahmen ein. Durch den Ansatz sollen die Vielfalt und die Unterschiedlichkeit des Gebäudebestands in Europa berücksichtigt und die Beschränkung auf isolierte Lösungen vermieden werden. Klara Geywitz plädiert für eine nationale Sanierungsstrategie, die prioritär öffentliche Gebäude wie Schulen und Krankenhäuser einbezieht, um den umfangreichen Sanierungsbedarf anzugehen. Dank eines bereits etablierten Systems aus Förderprogrammen, Beratungsdiensten und ordnungsrechtlichen Maßnahmen sieht die Ministerin Deutschland gut aufgestellt, die Anforderungen der EPBD-Richtlinie zu erfüllen. Wichtig sei der Abschluss des Verfahrens zur Novellierung dieser Richtlinie auf EU-Ebene. Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und Rates beginne die Frist für die Mitgliedstaaten von zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Quelle: bmwsb.de © immonewsfeed


Geldwäscheverdacht: Einziehung von Immobilien


Das Landgericht Berlin I hat in die Einziehung einer Immobilie und weiterer Vermögenswerte angeordnet (AZ: 502 KLs 27/21). Grundlage dafür war der Verdacht der Geldwäsche, der unter anderem gegen die Eigentümerin der Immobilien bestand. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte die Beschuldigten verdächtigt, illegal erworbene Gelder in Immobilien angelegt zu haben, um deren Herkunft zu verschleiern. Trotz Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens im Jahr 2020 aufgrund mangelnder Beweise, strebte die Staatsanwaltschaft ein selbstständiges Einziehungsverfahren an. Das selbstständige Einziehungsverfahren ist auch ohne ein Strafverfahren möglich. Dazu muss folgende Voraussetzung erfüllt sein: Das Gericht muss davon überzeugt sein, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen, die nicht länger als 30 Jahre zurückliegen. Im beschriebenen Fall musste das Gericht in einer umfangreichen Beweisaufnahme klären, ob die Finanzierung der Immobilien tatsächlich aus Straftaten resultierte. Die Beweisaufnahme erstreckte sich über 43 Tage, während derer unter anderem Zeugen vernommen und Rechtshilfeersuchen in den Libanon gestellt wurden. Am Ende kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Immobilien mit rechtswidrig erlangtem Vermögen finanziert worden sind. Dass die Mittel aus einer Erbschaft im Libanon stammten, glaubte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Revision angefochten werden.Quelle: berlin.de/AZ: 502 KLs 27/21 © immonewsfeed


Gartenmöbel: Das sind die Trends


Ob Outdoor-Stühle mit raffinierter Flechtung, rostfreie Outdoor-Stühle aus Aliminium oder Outdoor-Stühle in Korbform – laut des Portals „schoener-wohnen.de“ liegen in der Saison 2024 verschiedene Varianten im Trend.Neben den Outdoor-Stühlen liegen auch Outdoor-Sofas, Loungesessel mit dicken Polstern und Loungemöbel mit Teakholzpaneelen im Trend und können für gemütliche Stunden auf dem Balkon oder auf der Terrasse sorgen.Für noch mehr Komfort sorgen dann tagsüber zum Beispiel Geflecht-Sonnenschirme mit Aluminium-Fuß und tragbare Akkuleuchten für die Abendstunden. Wer sich die Trends ansehen oder über weitere informieren möchte, wird in einer Bilderstrecke des Portals fündig.Quelle: schoener-wohnen.de © immonewsfeed


EU-Gebäuderichtlinie: GdW fordert sozialverträgliche Umsetzung


Die neue Studie „Mehrkosteneffizienz alternativer Zero Emission Building (ZEB) Definitionen“ von Prof. Dr. Nikolas Müller von der EBS Universität in Oestrich-Winkel zeigt laut Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW auf, dass es für Erreichung der Klimaziele im Wohngebäudebereich, „darauf ankommt, dass flächendeckend Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis ermöglicht werden“. Laut Studie ist ein niedertemperaturfähiges ZEB kostengünstiger als Effizienzhaus 55 (‚EH 55‘) und erhöht damit die Chancen auf Erreichung der Klimaziele. Der GdW fordert neben einem Umdenken die Bundesregierung auf, die Umsetzung der neuen europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in Deutschland besonders sozialverträglich zu gestalten. Ziel müsse es sein, die Klimaziele der EU durch den Bau von leistbaren Nullemissionshäusern zu erreichen, ohne dabei die finanzielle Belastung für Mieter mit geringem und mittlerem Einkommen zu erhöhen. Der GdW betont zudem die Wichtigkeit, die vorhandenen finanziellen Ressourcen effizient einzusetzen. Qullen: gdw.de/haufe.de/ © immonewsfeed


Recycling: Bauen mit Altholz


Die Technische Universität Braunschweig (TU Braunschweig) erforscht innovative Wege, um Altholz im Bauwesen wiederzuverwenden. Ziel dieser Forschung ist es, den Holzverbrauch zu reduzieren und Holzbauteile recyclingfähig zu gestalten. Die Projekte „Recycling for Future“ und „Recycling for Reuse“ sollen zeigen, wie Holz effizient im Stoffkreislauf gehalten werden kann. Jährlich fallen in Deutschland laut TU Braunschweig bis zu acht Millionen Tonnen Altholz an, vor allem aus dem Bau- und Abbruchbereich. Derzeit findet jedoch nur ein geringer Teil dieses Altholzes eine neue Verwendung, zum Beispiel zur Produktion von Spanplatten oder zur Verwertung für die Energiegewinnung. Die Forschung zielt darauf ab, die Nutzung von Altholz zu optimieren und durch sogenannte Kaskadennutzung den Kohlenstoff im Holz länger zu binden. Dies soll den Rohstoff Holz nachhaltiger und ressourceneffizienter machen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung von Holztafeln, die leicht recycelbar sind und aus wenigen, unterschiedlichen Materialien bestehen. Dies würde laut TU Braunschweig nicht nur den Recyclingprozess vereinfachen, sondern auch einen Beitrag zur Aufbereitung der Baustoffe für eine Wiederverwendung im Bauwesen leisten.Um den ökologischen und nachhaltigen Recyclingkreislauf für Holzbauteile bestmöglich zu etablieren, arbeitet die TU Braunschweig mit zahlreichen Partnern zusammen. Die Projekte „Recycling for Future“ und „Recycling for Reuse“ werden mit insgesamt etwa 2,4 Millionen Euro von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe unterstützt.Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/tu-braunschweig.de/ibholz © immonewsfeed


Energieanbieter: Verbraucherzentrale warnt vor irreführenden Werbeschreiben


Vor irreführenden Werbeschreiben von Nowenergy, Primastrom und Voxenergie warnt der Bundesverband der Verbraucherzentrale. Diese Schreiben suggerierten eine Preissenkung, führten jedoch bei Unterschrift zu neuen Verträgen mit deutlich höheren Preisen. Kunden, die auf diese Weise einen neuen Vertrag abschließen, würden zudem die Möglichkeit verlieren, gegen ungültige Preiserhöhungen der Vergangenheit vorzugehen. Die betroffenen Anbieter hätten in der Vergangenheit keine oder keine wirksamen wirksame Preisanpassungsklauseln in den Verträgen vereinbart. Deswegen seien die Preiserhöhungen im aktuellen Vertrag nicht möglich. Es können also nur der Preis verlangt werden, zu dem der Vertrag geschlossen wurde. Die per Werbeschreiben neu angebotenen Verträge, enthalten laut Verbraucherzentrale jedoch Klauseln, durch die zukünftige Preiserhöhungen ermöglicht werden. Kunden, die diese Angebote annehmen, würden sich an hohe Preise und lange Laufzeiten binden, oft über 24 Monate. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät daher zur Vorsicht bei derartigen Werbeschreiben und empfiehlt, bestehende Verträge kritisch zu prüfen und sich gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen zur Wehr zu setzen. Gegen Primastrom und Voxenergie hatte er eine Sammelklagen eingereicht, um gegen „wiederholte massive Preiserhöhungen“ vorzugehen. Mit Primastrom und Voxenergie konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Kunden, die sich diesen angeschlossen hatten, erhalten etwaige Guthaben zurück. Quelle: verbaucherzentrale.de © immonewsfeed


Vertreterversammlung: Beschlüsse während Corona-Pandemie gültig


Beschlüsse, die während der Corona-Pandemie in einer sogenannten Vertreterversammlung gefasst wurden, behalten ihre Gültigkeit. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (AZ: V ZR 80/23). Die Entscheidung stützt sich darauf, dass die Beschlüsse nicht allein deshalb nichtig sind, weil einige der Eigentümer nur durch Vollmachten vertreten waren. Im vorliegenden Fall war eine Eigentümerversammlung in Präsenz aufgrund der Bestimmungen während der Corona-Pandemie nicht möglich. Die Verwalterin hatte daher zu einer schriftlichen Eigentümerversammlung eingeladen und die Wohnungseigentümer aufgefordert, Vollmachten für die Stimmabgabe zu erteilen. Dies taten auch einige der Eigentümer. Die Verwalterin führte daraufhin allein eine Eigentümerversammlung durch und übermittelte den Eigentümern ein Protokoll mit den gefassten Beschlüssen. Dagegen klagten Eigentümer, die keine Vollmacht erteilt hatten. Allerdings haben sie dabei die einmonatige Klagefrist nicht gewahrt. Das Amtsgericht Frankfurt wies die Klage daher ab. Vom Landgericht wurden die Beschlüsse des Amtsgerichts später für nichtig erklärt. Grund dafür war, dass das das Landgericht das Recht der Eigentümer auf eine persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt sah. Der BGH hob das Urteil allerdings auf und stellte die amtsgerichtliche Entscheidung wieder her. Die Richter hoben die schwierige Lage der Verwalterin hervor, die zwischen der Einhaltung des Wohnungseigentumsrechts und des Infektionsschutzrechts wählen musste. Die Entscheidung trägt den außergewöhnlichen Umständen Rechnung und ermöglicht es WEGs, auch in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben. Quelle und weiter Informationen: bundesgerichtshof.de/wohnen-im-eigentum.de © immonewsfeed


Küchen: Das sind die Trends bei Spülen


Die neuesten Entwicklungen im Bereich der Küchenspülen und -armaturen setzen neue Maßstäbe in Design, Funktionalität und Nachhaltigkeit. Markenhersteller bieten nun Einbeckenspülen in verschiedenen Farben, ergänzt durch multifunktionale Armaturen. Diese Armaturen liefern nicht nur kaltes und warmes, sondern auch gefiltertes, gekühltes und sogar kochend heißes Wasser. Außerdem verfügen die neuen Spülenmodelle über durchdachte Lösungen wie integrierte Abtropfflächen. Volker Irle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK), empfiehlt, die vielfältigen Möglichkeiten moderner Küchenausstattung in Fachgeschäften persönlich zu erkunden. „So ist gewährleistet, dass dieser Bereich, an dem so viele wichtige Tätigkeiten stattfinden, auch tatsächlich den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht“, findet der Geschäftsführer. Die Auswahl an Spülen und Armaturen reicht von minimalistischen über klassisch-modernen bis hin zu luxuriösen Designs. Dunkle und helle Spülen in Farben von Schwarz über Grau bis hin zu Creme aus Granit oder Keramik sowie Edelstahl-Armaturen in edlen Farben wie Gold oder Kupfer ermöglichen eine individuelle Gestaltung. Durch energiesparende Kaltstart-Funktionen und Durchflussbegrenzer lassen sich laut AMK außerdem Ressourcen schonen.Quelle: moebelindustrie.de © Photodune


WG-Zimmer: Mieten in Uni-Städten gestiegen


Die Mieten für unmöblierte Zimmer in Wohngemeinschaften (WG) in deutschen Universitätsstädten erreichen neue Höhen. Im Durchschnitt mussten Studierende 485 Euro pro Monat für diese bezahlen. Die Miete in Universitätsstädten liegt im Sommersemester 2024 somit 26 Prozent über dem Preisniveau des Sommersemesters 2019, was einem jährlichen Anstieg von 4,7 Prozent entspricht. Besonders auffällig ist der Mangel an Angeboten für unmöblierte WG-Zimmer, was die Preise weiter in die Höhe treibt. Die Preisentwicklung variiert jedoch stark zwischen den einzelnen Städten. München führt mit einer Miete von 700 Euro pro Monat die Spitze der teuersten WG-Städte an. Die Miete ist seit dem Sommersemester 2019 (SoSe 2019) somit um 15 Prozent gestiegen. In Leipzig beträgt die durchschnittliche Miete mit 425 Euro pro Monat zwar niedriger als beispielsweise in München. Jedoch ist der Preiseanstieg seit dem SoSe 2019 mit 52 Prozent besonders stark. Braunschweig und Siegen weisen mit Mietsteigerungen von 8 bzw. 10 Prozent (373 bzw. 330 Euro pro Monat) die geringste Teuerungsrate auf. Nach München als teuerster Stadt folgen Hamburg und Berlin mit jeweils 598 Euro sowie Frankfurt am Main mit 580 Euro pro Monat. Die preiswertesten Angebote finden sich in Wolfsburg für 219 Euro, Halle (Saale) für 313 Euro und Siegen für 330 Euro pro Monat. Die Zahlen basieren auf einer Auswertung einer Preisdatenbank des Empirica-Instituts. Quelle und weiter Informationen: empirica-institut.de © Fotolia


Auszeichnung: Pritzker-Preis geht an Riken Yamamoto


Riken Yamamoto, ein Architekt aus dem japanischen Yokohama, ist Preisträger des Pritzker-Preises 2024. Bei dem Pritzker-Preis handelt es sich um eine weltweit renommierte Auszeichnung im Bereich Architektur. Riken Yamamoto fördert durch seine Entwürfe eine harmonische Gesellschaft. Er hinterfrage konventionelle Ansichten von Freiheit und Privatsphäre und betone die Bedeutung von Gemeinschaft und gegenseitiger Unterstützung.Seine Projekte zeichnen sich durch eine sensible Integration von Kulturen, Geschichten und Generationen aus. Dadurch schafft er eine neue architektonische Sprache, die das Zusammenleben in Gemeinschaften unterstützt. Seine Werke, darunter Wohnanlagen und öffentliche Gebäude, seien geprägt von Transparenz und Durchlässigkeit. Durch die sorgfältige Gestaltung von Räumen, die zum Verweilen und zur Begegnung einladen, trage Riken Yamamoto dazu bei, dass Architektur mehr als nur eine physische Struktur ist; sie wird zu einem lebendigen Teil des sozialen Gewebes. Riken Yamamotos Projekte reichen von privaten Residenzen bis zu großangelegten Wohnkomplexen. Laut Deutschlandfunk Kultur gilt der Pritzker-Preis als „Nobelpreis der Architektur“ und wurde 1979 vom Unternehmer Jay A. Pritzker und dessen Frau Cindy ins Leben gerufen und wird mittlerweile von der Hyatt-Stiftung vergeben. Der Pritzker-Preis ist mit 100.000 Dollar dotiert.Quellen und weitere Informationen: pritzkerprize.com/deutschlandfunk.de © Fotolia


Urteil: Fortsetzung des Mietverhältnisses gegebenfalls erforderlich


Mieter können unter Umständen eine Fortsetzung ihres Mietverhältnisses erzwingen. Das geht aus einem noch nichts rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin II hervor (AZ: 67 S 264/22). So wurde Mietern der Verbleib in ihrer Berliner Wohnung für weitere zwei Jahre zugesichert, trotz einer wirksamen Eigenbedarfskündigung der Vermieterin.Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Diese hat es den Mietern bislang trotz intensiver Suche unmöglich gemacht, angemessenen Ersatzwohnraum zu finden. Laut des Landgerichts stand den Mietern sogar über das sogenannte Geschütze Marktsegment (GMS) in absehbarer Zeit kein Ersatzwohnraum zur Verfügung. Beim GMS handelt es sich einem Vertrag zwischen dem Land Berlin und einigen Wohnungsunternehmen, das Wohnungslosen bei der Wohnungssuche hilft. In die Entscheidung floss auch ein, dass der geltend gemachte Eigenbedarf der Vermieterin nicht dringlich sei. Doch obwohl die Mieter erst mal in der Wohnung bleiben dürfen, berücksichtigt das Gericht auch die Interessen der Vermieterin. Die Nettokaltmiete, die von den Mietern gezahlt werden muss, wurde nun auf ein marktübliches Niveau angehoben.Quelle: berlin.de/AZ: 67 S 264/22 © Fotolia


Energiemarkt: Fragen im Energie-Monitoring gestrichen


Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat etwa ein Drittel der ehemals 550 Fragen aus ihrem Energie-Monitoring gestrichen. Grund dafür sei unter anderem ein „Bürokratieabbau“. In jedem der insgesamt zehn Fragebogen kommt es zu Streichungen. Das Team „Energie und Bauen“ des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) kritisiert diese Entwicklung, weil sie Nachteile im Hinblick auf die Markttransparenz für Verbraucher befürchtet.Der bvzb fordert daher unter anderem Themenkomplexe wie das Monitoring zum E-Ladesäulenstrom, die Informationen zu Ladepunkten und die Ladestromtarife und die Höhe des Geldbetrags, mit dem der Haushaltskunde im Regelfall mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug sein muss, bevor eine Unterbrechung der Versorgung angedroht wird, weiterhin im Monitoringbericht abzubilden.Laut vzbv trägt der „jährliche Monitoringbericht der BNetzA und des Bundeskartellamts in besonderem Maße zu einer hohen Markttransparenz der Strom- und Gasmärkte bei“. Gerade dann, wenn sich Energiemarkte stark verändern, könne ein solcher Bericht für Verbraucher und Verbände wichtig sein, um sich über die Entwicklungen und das Verhalten der Unternehmen zu informieren. Die Datenerhebung findet voraussichtlich vom 18. März bis zum 26. April statt.Quelle und weitere Informationen: vzbv.de/bundesnetzagentur.de © Fotolia


KI: Technologie trifft Fürsorge


Soll ein KI-System frühzeitig gesundheitliche Risiken im Alltag von Senioren erkennen, ist eine enge Begleitung und Unterstützung der Senioren dennoch unerlässlich. Dies hat eine Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft gezeigt.Besonders hervorgehoben wurde die Notwendigkeit, die technologischen Anwendungen verständlich zu gestalten und durch vertraute Personen erläutern zu lassen. Für den breiten Einsatz von Assistenzsystemen sei es entscheidend, ältere Menschen aktiv miteinzubeziehen und eine ständige Kommunikation über Bedienungserfolge sowie Probleme zu gewährleisten.Mit dem Projekt „KI@Home“ hat das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Gesundheitssektor an älteren Menschen mit eigener Wohnung in Berlin, Brandenburg und Bayern ein System getestet, das dazu beitragen soll, sie sicher, gesund und möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen zu lassen.Quelle: idw-online.de/iso-institut.de © Photodune